Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

www.eanv-information.de

 

Am 01. April 2010 wurde gesetzlich festgelegt, dass Entsorgungen gefährlicher Abfälle elektronisch zu erfolgen haben. Damit verbunden wurde erst für einige Teilnehmer, später (ab dem 01.02.2011) für alle an der Entsorgung beteiligten Unternehmen die Pflicht der elektronischen Signatur eingeführt. Bedingt durch Mindermengen gibt es auch weiterhin noch Kleinmengenerzeuger, die von dieser gesetzlichen Regelung nicht oder nur teilweise betroffen sind.

Für alle an Entsorgungen beteiligten Unternehmen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Jede beteiligte Rolle muss sich an der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall) anmelden
  • Für die Abwicklung der gefährlichen Abfälle wird ein Provider benötigt
  • Für die Abgabe der elektronischen Signatur ist ein Kartenlesegerät (bestimmter Anforderungen) und eine Signaturkarte mit einer qualifizierte elektronische Signatur notwendig
  • Genaue Erkundigungen zur neuen Nachweisverordnung (NachwV) und der LAGA 27 (behördliche Richtlinien)


Prinzipiell ändert sich nichts an den bisherigen Vorgängen. Vorabkontrolle, Sammler und Verbleibskontrolle bleiben prozesstechnisch genauso erhalten wie im papiergebundenen Verfahren. Geändert haben sich nur der technische Hintergrund und die damit zusammenhängenden Voraussetzungen zur Teilnahme am neuen Nachweisverfahren.

Wir, das mindconnect Team, befasst sich seit mehr als zwei Jahren intensiv mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV), den dahinterstehenden rechtlichen Gegebenheiten sowie mit den bestehenden Abläufen der Entsorgungen. Das Team unterstütz eANV Anwender mit folgenden Dienstleistungen:

  • Analyse innerbetrieblicher Prozesse und Anpassungsmaßnahmen zum eANV
  • Installationsmaßnahmen und Anpassungen lokaler Infrastrukturen
  • Beantragung von Signaturkarten, Anbindung von Lesegeräten
  • Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Onlinesupport, 7/24
  • Remote- und Fernzugriffe zu Hilfestellungen und Fehlerbehebung


Darüber hinaus stehen wir für die prozesstechnische und administrative Abwicklung in der Verantwortung des eANV-Portals der Firma SUC GmbH. Im hauseigenen Rechenzentrum stehen hochperformante und redundante Serversysteme für die Abwicklungen der eANV Daten bereit.

Auf der Webseite www.eanv-information.de stehen Ihnen und unseren Kunden wichtige Informationen und Dokumente rund um das Thema eANV zur Verfügung.